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Als Notare sind wir auch für die Beglaubigung von Unterschriften sowie die Beglaubigung von Kopien und Abschriften zuständig. Wir würden Sie bitten, uns die zu beglaubigenden Dokumente vorab zur Vorprüfung zur Verfügung zu stellen.
Gerne entwerfen wir für Sie auch die zu beglaubigenden rechtlichen Dokumente. Lediglich wenn diese ausländischem Recht unterfallen (bspw. Vollmachten zur Verwendung vor ausländischen Stellen), ist uns dies nicht möglich und wir würden sie bitten, die zu beglaubigenden Dokumente von einer entsprechenden Stelle oder einem Rechtsanwalt vorbereiten zu lassen. Anschließend kann die Beglaubigung in unserem Hause erfolgen.
Daneben können vor dem Notar auch verschiedene andere Erklärungen abgegeben werden, so bspw. eidesstattliche Versicherungen.
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