Familienrecht

Da es sich bei familienrechtlichen Streitigkeiten oft um sensible Bereiche handelt, haben wir neben der juristischen Sicht auch immer einen Blick auf die persönliche Situation des Mandanten. Wir vertreten und beraten Sie gerne in allen familienrechtlichen Angelegenheiten, auch mit internationalem Bezug, u.a.:

  • Ehescheidungen sowie die sogenannten Folgesachen: Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Elterliche Sorge, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung der Ehepartner, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Regelung der Ehewohnung, Hausrat
  • Fragen im Zusammenhang mit der Eheschließung,
  • Vermögensauseinandersetzung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft,
  • Verwandtenunterhalt,
  • Betreuung und Vormundschaft,
  • Prüfung von Eheverträgen.
Daneben stehen Ihnen unsere Notare auch in notariellen Angelegenheiten als Ansprechpartner zur Verfügung (Notarielle Leistungen – Ehe, Partnerschaft und Familie).