Wir unterstützen unsere Mandanten in allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Unsere anwaltliche Tätigkeit im Erbrecht umfass u.a.:
Geltendmachung oder Abwehr von Erbansprüchen, Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnisansprüchen sowie Auskunfts- und Wertermittlungsansprüchen,
Erbauseinandersetzungen,
Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen,
Auslegung von Testamenten und Erbverträgen,
Testamentsvollstreckungen,
Stellung von Erbscheinsanträgen.
Daneben stehen Ihnen unsere Notare ebenfalls als Ansprechpartner in allen notariellen Angelegenheiten zur Verfügung, insbesondere bei der Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen (Notarielle Leistungen – Erben, Vererben und Schenken).