Erbrecht

Wir unterstützen unsere Mandanten in allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Unsere anwaltliche Tätigkeit im Erbrecht umfass u.a.:

  • Geltendmachung oder Abwehr von Erbansprüchen, Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnisansprüchen sowie Auskunfts- und Wertermittlungsansprüchen,
  • Erbauseinandersetzungen,
  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen,
  • Auslegung von Testamenten und Erbverträgen,
  • Testamentsvollstreckungen,
  • Stellung von Erbscheinsanträgen.
Daneben stehen Ihnen unsere Notare ebenfalls als Ansprechpartner in allen notariellen Angelegenheiten zur Verfügung, insbesondere bei der Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen (Notarielle Leistungen – Erben, Vererben und Schenken).