Immobilienrecht

Die Abwicklung eines Immobiliengeschäfts stellt für viele Menschen ein wesentliches Geschäft ihres Lebens dar, da über den Großteil ihres Vermögens verfügt wird. Es ist daher Ratsam sich bei der Abwicklung von Immobiliengeschäften einen in diesem Bereich erfahrenen Rechtsanwalt zur Seite zu stellen. Wir beraten und vertreten Sie anwantlich bei allen Fragen rund um Ihre Immobilie, u.a.;

  • Prüfung von Kauf- und Übergabeverträgen sowie deren Anfechtung,
  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, insb. wegen arglistig verschwiegener Mängel,
  • Abwicklung von Immobilienkäufen,
  • Grundbuchberichtigungen, auch mit Auslandsbezug,
  • Durchsetzung und Löschung von Wohnrechten und Dienstbarkeiten,
  • Einleitung von Aufgebotsverfahren,
  • Einleitung von Zwangs- und Teilungsversteigerungsverfahren.
Daneben stehen Ihnen unsere Notare auch in allen notariellen immobilienrechtlichen Angelegenheiten als Ansprechpartner zur Verfügung (Notarielle Leistungen – Immobilien).