Immobilien

Das Immobilienrecht zählt zu den Schwerpunkten unserer notariellen Tätigkeit. Aufgrund des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs hat der Gesetzgeber bei zahlreichen grundbuchrelevanten Rechtsgeschäften die Mitwirkung des Notars vorgesehen, um eine erhöhte Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Zudem handelt es sich bei Grundstücksgeschäften im Regelfall um wirtschaftlich bedeutsame Vorgänge, die nicht nur einer genauen Vorbereitung sondern auch einer besonders sorgfältigen Abwicklung bedürfen. Gerade diese Abwicklung der Urkunde nach Beurkundung mit Schnittstellen zu Behörden, Ämtern und Banken gehört zu den Kernaufgaben der notariellen Tätigkeit.

Kaufverträge

Unsere notarielle Tätigkeit umfasst den Entwurf und die Beurkundung von Immobilienkaufverträgen jeglicher Art, sei es für unbebaute und bebaute Grundstücke, Landwirtschaftsflächen, Wohnungs- und Teileigentum oder Erbbaurechte.

Aufgrund der Angaben der Beteiligten, des Grundbuchstands und weiterer konkreter Umstände wird zunächst der Entwurf eines notariellen Kaufvertrags vorbereitet. Der Notar wird hierbei aufgrund seiner Amtspflichten immer ausgewogenen, die Interessen von Verkäufer und Käufer wahrende vertragliche Regelungen vorsehen. Zu den wichtigsten Regelungspunkten gehört dabei, neben Kaufpreis und Übergabemodalitäten, vor allem die Vermeidung von ungesicherten Vorleistungen einer Partei.

Der Notar betreut als Mittler zwischen den Parteien den gesamten Ablauf des Verkaufsprozesses. Seine Tätigkeit beschränkt sich dabei nicht nur auf Beratung und Beurkundung des Kaufvertrags, sondern umfasst auch die gesamte Abwicklung über die Fälligstellung des Kaufpreises, die Überwachung der Kaufpreiszahlung sowie die Veranlassung der Eigentumsumschreibung.

Weitere Informationen zum Inhalt eines Immobilienkaufvertrags können Sie nachfolgendem Merkblatt entnehmen: Download Mandanteninformation Kaufvertrag.

Wenn Sie den Entwurf eines Kaufvertrags beauftragen wollen, können Sie uns gerne nachfolgendes Datenblatt vorab ausgefüllt übersenden: Download Datenblatt Kaufvertrag.

Grundschulden / Hypotheken

Die Beurkundung von Grundschuldbestellungen oder Hypothekenbestellungen gehört zu den täglichen Beurkundungsgeschäften eines Notars. Mit solchen in das Grundbuch einzutragenden Grundpfandrechten sichert sich die finanzierende Bank in erster Linie ein Verwertungsrecht an einer Immobilie für den Fall, dass ein Darlehensvertrag durch den Darlehensnehmer nicht mehr bedient wird.

Grundschulden und Hypotheken können an unbebauten und bebauten Grundstücken, Wohnungseigentumseinheiten oder Erbbaurechten eingetragen werden. Auch die Bestellung an noch zu erwerbendem Grundbesitz ist möglich und üblich, es wird insoweit eine vom Notar vorgegebene Finanzierungsvollmacht des Verkäufers in den Kaufvertrag aufgenommen.

Ihre finanzierende Bank stellt Ihnen üblicherweise mit den Kreditunterlagen Formulare zur Bestellung von Grundschulden oder Hypotheken zur Verfügung. Leiten Sie uns diese bitte immer frühzeitig weiter, damit wir sie für die Beurkundung vorbereiten und vorher noch einmal inhaltlich überprüfen können.

Sofern Grundschulden ohne Beteiligung von Banken oder sogenannte Eigentümergrundschulden bestellt werden sollen, erstellen wir gerne den vollständigen Urkundenentwurf.

Weitere Informationen zum Inhalt der Grundpfandrechtsbestellungen können Sie nachfolgendem Merkblatt entnehmen: Download Mandanteninformation Grundpfandrechte.

Grundbuchanträge

Als Notar sind wir Ansprechpartner für sämtliche in das Grundbuch einzutragenden Rechte. Wir bereiten hierzu die entsprechenden Grundbuchanträge vor, beurkunden diese und reichen sie sodann zur Eintragung beim Grundbuchamt ein. Hierzu gehören insbesondere:

  • Grundbuchberichtigungsanträge, bspw. nach Namensänderung, im Erbfall oder bei Änderungen im Gesellschafterbestand von GbRs,
  • Bestellung von Grunddienstbarkeiten oder beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten (bspw. Geh- und Fahrrechte, Leitungsrechte, Nutzungsrechte, Grenzbaurechte, Stellplatzrechte, Abstandsflächenrechte etc.),
  • Bestellung von Nießbrauchrechten,
  • Bestellung von Wohnungsrechten,
  • Bestellung von Reallasten (bspw. zur Sicherung von Leibrenten oder Pflegeverpflichtungen),
  • Bestellung von Erbbaurechten,
  • Bestellung von Vorkaufsrechten und Ankaufsrechten,
  • Grundstücksteilungen und Grundstücksvereinigungen,
  • Löschungsbewilligungen und Löschungsanträge für Grundbuchrechte jeglicher Art.

Teilungserklärungen nach WEG

Immobilien können nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in rechtlich eigenständige Sondereigentumseinheiten aufgeteilt werden. Die Eigentümer bilden gemeinsam eine Wohnungseigentümergemeinschaft, für welche neben den Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes insbesondere die Vorschriften der in der Teilungserklärung enthaltenen Gemeinschaftsordnung gelten. Sondereigentumseinheiten nach dem WEG können sodann unabhängig voneinander übertragen und belastet werden.

Teilungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz sind dabei nicht nur bei klassischen Mehrfamilienhäusern möglich. Vielmehr können auch Reihenhäuser, Doppelhäuser und sogar mehrere freistehende Häuser auf einem Grundstück nach dem Wohnungseigentumsgesetz geteilt werden, insbesondere wenn eine Realteilung baurechtlich nicht möglich ist.

Wir erstellen als Notare individuelle Teilungserklärungen nebst Gemeinschaftsordnungen, insbesondere auch für große Mehrfamilienhäuser oder komplexe Mehrhausanlagen, und reichen diesen nach Beurkundung beim Grundbuchamt ein.

Für eine Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz benötigen Sie eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung der Bauaufsichtsbehörde. Zur Beantragung können Sie sich mit einem Architekten in Verbindung setzen. Sofern eine Teilung definitiv erfolgen soll und keine Vorabberatung notwendig ist, macht es Sinn, wenn Sie die Abgeschlossenheitsbescheinigung bereits vor dem ersten Notartermin einholen.

Bauträgerverträge

Unsere Notare sind regelmäßig mit der Abwicklung von Bauträgerprojekten aller Größenordnungen betraut.

Wir sind dabei in allen Projektphasen tätig, d.h. von der Abwicklung der Ankaufsverträge über Entwurf und Beurkundung von Teilungserklärungen samt Gemeinschaftsordnung und Baubeschreibung bis zur Erstellung der Musterbauträgerverträge und der Durchführung der einzelnen Beurkundungen mit den Endkunden.

Baulandentwicklung / Städtebauliche Verträge

Unsere Kanzlei hat langjährige Erfahrung in der Abwicklung von Bauland- und Projektentwicklungen, sowohl für private Investoren und Projektentwickler als auch für Kommunen.

Dies umfasst notarielle Tätigkeiten in den ersten Projektphasen, d.h. Beurkundungen von Ankaufsverträgen in Investorenmodellen sowie Beurkundungen von beurkundungspflichtigen Umlegungsvereinbarungen und städtebaulichen Verträgen (z.B. Erschließungsverträge, Durchführungsverträge zum Vorhaben- und Erschließungsvertrag).

Schließlich umfasst unsere Tätigkeit den Entwurf von Musterkaufverträgen mit den jeweiligen Besonderheiten (bspw. Einheimischenmodelle, Wiederkaufsrechte, Nachzahlungsverpflichtungen) sowie die Durchführung der einzelnen Beurkundungen mit den Bauherren.

Eintragung von GbRs in das Gesellschaftsregister

Ab dem 01.01.2024 müssen alle Gesellschaften bürgerlichen Rechts, welche Grundbesitz erwerben oder zugunsten derer Rechte an Grundbesitz bestellt werden (z.B. Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte) in das bei den Amtsgerichten geführte Gesellschaftsregister eingetragen werden. Bereits in das Grundbuch eingetragene GbRs haben zwar Bestandsschutz und müssen nicht zwingend sofort im Gesellschaftsregister registriert werden. Sobald aber Veränderungen im Grundbuch vorgenommen werden müssen (z.B. Veräußerung), kann dies nur erfolgen, wenn zuvor eine Eintragung im Gesellschaftsregister erfolgt ist. Um hier bei entsprechender Notwendigkeit zeitliche Verzögerungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, die GbRs schon frühzeitig in das Gesellschaftsregister einzutragen. Zudem werden dort auch verbindlich die Vertretungsverhältnisse niedergelegt.

Wir entwerfen für Sie die entsprechende Registeranmeldung samt Grundbuchanträgen und führen den gesamten Prozess samt elektronischer Register- und Grundbuchanmeldungen für Sie durch. Gerne können Sie uns vorab das nachfolgende Datenblatt vorab ausgefüllt übersenden: Download Datenblatt GbR Gesellschaftsregister.