Verkehrsrecht

Sollten Sie einen Verkehrsunfall verursachen oder erleiden, ist es unmittelbar notwendig Ihren Anwalt einzuschalten. Wir überprüfen für Sie die Rechtslage und setzen uns mit den Versicherungen auseinandern. Wir bereiten sämtliche Schritte vor die notwendig sind, damit Sie Ihre Schadenersatzansprüche durchgesetzt bekommen. Hierzu zählt die Beratung und Vertretung im Nachgang von Verkehrsunfällen:

  • Beratung bei den ersten Schritten nach einem Verkehrsunfall,
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeld,
  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren,
  • Auseinandersetzung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

Wir raten unseren Mandaten dringend an, uns bereits unmittelbar nach dem Verkehrsunfall zu kontaktieren und einer Schadensregulierung durch die gegnerische Versicherung oder über eine Werkstatt vor einer anwaltlichen Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht zuzustimmen. Die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme müssen grundsätzlich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung im Rahmen der Haftungsquote übernommen werden.