Notarkosten

Die Kosten unserer notariellen Amtstätigkeit sind im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich dabei regelmäßig nach dem Geschäftswert und dem konkreten Beurkundungsgegenstand sowie eventueller Vollzugs- und Betreuungsgebühren samt Auslagen.

Die Notarkosten sind bundeseinheitlich festgelegt und vor jedem Notar gleich. Dem Notar steht insoweit weder ein Ermessensspielraum zu noch besteht die Möglichkeit einer Kostenreduzierung.

Gerne können Sie vorab nach einer unverbindlichen Kostenabschätzung fragen, verbindliche Kostenvoranschläge sind jedoch aufgrund der gesetzlichen Regelungen nicht möglich.