Anwaltskosten

Damit unsere Mandanten wissen welche Kosten auf sie zukommen, steht bei uns Kostentransparenz an erster Stelle. Die Höhe unserer Gebühren hängt vom Umfang, der Schwierigkeit und dem Gegenstandswert ab. Nachdem Sie uns Ihr Anliegen geschildert haben, geben wir Ihnen gerne Auskunft zu den für sie entstehenden Gebühren.

Gerne sind wir bereit eine Stundenhonorarvereinbarung mit Ihnen abzuschließen, wonach Sie regelmäßig über die Höhe der angefallenen Gebühren informiert werden und somit für Sie maximale Kostentransparenz herrscht.

Sollten Sie nicht über die finanziellen Mittel verfügen unsere Gebühren zu zahlen, so bitten wir Sie vor einem Beratungsgespräch einen Beratungshilfeschein bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht zu beantragen.