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Unsere Kanzlei vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Zu unseren Mandanten gehören sowohl mittelständige Unternehmen, als auch angestellte Arbeitnehmer und Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Zur Vermeidung von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist es unerlässlich, die einzelnen Klauseln innerhalb eines Arbeitsvertrages auf ihre Wirksamkeit hin regelmäßig zu überprüfen. Unsere Tätigkeit im Bereich des Arbeitsrechts umfasst u.a.:
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