Arbeitsrecht

Unsere Kanzlei vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Zu unseren Mandanten gehören sowohl mittelständige Unternehmen, als auch angestellte Arbeitnehmer und Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Zur Vermeidung von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist es unerlässlich, die einzelnen Klauseln innerhalb eines Arbeitsvertrages auf ihre Wirksamkeit hin regelmäßig zu überprüfen. Unsere Tätigkeit im Bereich des Arbeitsrechts umfasst u.a.:

  • Kündigungsschutzverfahren,
  • Abmahnungsstreitigkeiten,
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen,
  • Prüfung von Arbeitszeugnissen,
  • Fragestellungen zur betrieblichen Altersversicherung,
  • Kollektives Arbeitsrecht: Betriebsverfassungsrecht, insbesondere Mitwirkungs- und Beteiligungsrecht des Betriebsrates, Anwendung und Auslegung von Tarifverträgen.
Wenn Sie eine Kündigung erhalten, müssen Sie nach § 4 KSchG innerhalb von 3 Wochen nach dem Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage einreichen. Kontaktieren Sie uns daher umgehend nach Erhalt der Kündigung.