FAMILIENRECHTFAMILIENRECHT

Anwaltliche Tätigkeit - Familienrecht

Beratung und Vertretung in allen familienrechtlichen Angelegenheiten, auch mit internationalem Bezug, u.a.:

  • Fragen im Zusammenhang mit der Eheschließung
  • Ehescheidungen mit den sogenannten Folgesachen: Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Elterliche Sorge, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung der Ehepartner, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Regelung der Ehewohnung, Hausrat
  • Vermögensauseinandersetzung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • Lebenspartnerschaftssachen
  • Verwandtenunterhalt
  • Betreuung und Vormundschaft