HÖCK SPIESS FACH LIEB
Rechtsanwälte und Notare
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Aktuelles aus dem Mietrecht
Bürgerfreundlicheres Meldewesen
Seit Jahresbeginn sollen Bürger Meldebescheinigungen und andere Verwaltungsleistungen elektronisch beantragen können. Meldedaten können über ein Verwaltungsportal selbst aus dem Melderegister abgerufen und weitergenutzt werden. Statt einer schriftlichen kann nun eine elektronische Meldebescheinigung beantragt und nach einem Wohnungsumzug eine Anmeldung in der neuen Stadt elektronisch durchgeführt werden. Auch eine Nebenwohnung kann am Ort der Nebenwohnung abgemeldet werden.