HÖCK SPIESS FACH LIEB
Rechtsanwälte und Notare
Schlossgasse 14
64807 Dieburg
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel.: 06071/92660
Fax: 06071/926630
Aktuelles aus dem Familienrecht
Kein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch für Pflegekosten eines Elternteils
In einem Fall aus der Praxis hatte ein Sohn eine Bürgschaft für die
Pflegekosten der Mutter übernommen. Nach ihrem Tod verlangte er von seinem
Bruder eine anteilige Kostenübernahme. Da unter Geschwistern keine Erstattungsansprüche
von für die gemeinsame Mutter gezahlten Pflegekosten bestehen, blieb der
bürgende Sohn an den Kosten hängen.
Ein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch wird lediglich für Fälle
anerkannt, in denen ein Elternteil allein für den Unterhalt eines gemeinsamen
ehelichen Kindes aufgekommen ist, obwohl auch der andere Elternteil dem Kind
unterhaltspflichtig war. Dieser Ausgleichsanspruch beruht auf der Unterhaltspflicht
beider Eltern gegenüber ihrem Kind.