HÖCK SPIESS FACH LIEB
Rechtsanwälte und Notare
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Aktuelles aus dem Steuerrecht
Erklärungsfrist für Lohnsteueranmeldungen vorübergehend verlängert
Durch die Auswirkungen des Corona-Virus sind viele Arbeitgeber unverschuldet
daran gehindert, die monatlichen oder vierteljährlichen Lohnsteuer-Anmeldungen
fristgerecht abzugeben.
Mit Schreiben vom 23.4.2020 gewährt das Bundesfinanzministerium nunmehr
eine Fristverlängerung im Einzelfall. Danach können Arbeitgebern die
Fristen zur Abgabe monatlicher oder vierteljährlicher Lohnsteuer-Anmeldungen
während der Corona-Krise im Einzelfall auf Antrag verlängert
werden, soweit sie selbst oder der mit der Lohnbuchhaltung und Lohnsteuer-Anmeldung
Beauftragte nachweislich unverschuldet daran gehindert sind, die Lohnsteuer-Anmeldungen
pünktlich zu übermitteln. Die Fristverlängerung darf maximal
2 Monate betragen.